- Das Urheberrecht wurde geschaffen, um für mehr Kunstwerke zu sorgen, nicht um Künstler fair zu bezahlen.
- Wenn ein Werk hauptsächlich von einer Künstlichen Intelligenz stammt, greift das Urheberrecht nicht.
- In Zukunft benötigen wir neue rechtliche Werkzeuge, um professionelle KI-Anwender und KI-Modelle wie Midjourney zu fördern.
Jason Allen, ein Game-Designer aus Pueblo West hat für dieses Bild über 80 Stunden benötigt und damit einen Kunstwettbewerb gewonnen:
Trotzdem kann ich das Bild einfach hier einfügen, ohne Jason Allen zu fragen, denn das Bild gehört ihm nicht.
Der Grund: Die KI-Software Midjourney hat das Bild generiert. Bis zum fertigen Ergebnis benötigte Allen zwar 600 (!) Prompts und jede Menge Photoshop-Retusche, aber trotz dieser Leistung ist er nicht der Urheber des Bildes. Das hat das Copyright Office der USA offiziell entschieden. Ist das richtig? Um diese Frage zu beantworten, muss man wissen, warum es das Urheberrecht eigentlich gibt.
Woher kommt eigentlich das Urheberrecht?
Das Urheberrecht ist erst einige hundert Jahre alt und stammt aus einer Zeit, als Unterhaltung und Wissen rare Güter waren. Die meisten waren sich darüber einig, dass man die Urheber von Unterhaltung und Wissen bezahlen sollte, damit sie mehr davon produzierten.
Das Urheberrecht wurde also nicht geschaffen, um Künstler „fair zu bezahlen“, sondern um mehr Kunstwerke zu bekommen. Es wurde auch nicht geschaffen, um Aufwand zu belohnen, denn das Urheberrecht kennt keinen Aufwand. Ein Gedicht, das ich in wenigen Minuten zusammenreime, ist urheberrechtlich geschützt, aber eine Wissensdatenbank, für deren Aufbau ich Jahre benötige, nicht.
Wenn das Copyright also dazu dient, Menschen zu motivieren – was passiert, wenn man sie gar nicht motivieren muss? Genau das kann man seit Jahrzehnten beobachten. Viele Menschen haben den Drang, etwas zu erschaffen und die Hürden dafür werden immer geringer. Damit ein Schriftsteller wie Victor Hugo seine kilometerlangen Ideen verwirklichen konnte, brauchte er nicht nur Talent und Zeit, sondern auch eine starke Schreibhand. Heute können wir E-Books, Online-Texte und digital erstellte Bilder in deutlich kürzerer Zeit erstellen, bearbeiten und der Welt zugänglich machen.
Folge: Die Bezahlung von Kunstschaffenden ist gesunken. Das kann man durchaus problematisch finden (und als Betroffener stimme ich zu), aber in der Logik des Urheberrechts ist diese Entwicklung richtig. Warum für etwas bezahlen, das ohnehin fast von alleine kommt?
Diese Entwicklung ist keinesfalls neu, aber Künstliche Intelligenz treibt sie (wieder mal) auf die Spitze.
Wo das Copyright nicht greift
Die Entstehung eines KI-Werks lässt sich in drei Stufen aufteilen. Diese Stufen haben gemeinsam, dass bei ihnen keine Art von Urheberrecht greift.
Stufe 1: Abschauen und lernen. Eine KI lernt, indem es bestehende Werke analysiert. Das machen menschliche Künstler ebenfalls und selbstverständlich ist das legal. Jeder von uns darf Museen und Kataloge durchforsten und anschließend schamlos den Stil eines anderen kopieren. Das ist keine Urheberrechtsverletzung – auch nicht, wenn eine Maschine den Job übernimmt. Tatsächlich hat eine Maschine sogar Sonderrechte, denn sie darf die Werke für ihre Analyse zwischenspeichern. Das erlaubt eine spezielle Schranke des Urheberrechts 1.
Stufe 2: Beauftragen: Wenn ein Künstler eine KI mit einer sehr konkreten Idee füttert, bezeichnen wir das vielleicht als „kreativ“, aber die eigentliche Kreation kommt von der KI. Die Situation ist vergleichbar mit einer Kunstlehrerin, die ihre Klasse beauftragt, einen Hund zu malen. Selbst wenn sie in ihrer Aufgabenstellung noch so genau wird („malt einen pinken Hund mit fünf Beinen, der über einen Regenbogen läuft“), die Werke gehören den Kindern. Ideen sind nicht geschützt. Wenn einer der pinken Hunde bei Christie’s versteigert wird, kann die Lehrerin also nur applaudieren.
Stufe 3: Neues Werk erschaffen: Wenn die KI mit der konkreten Idee losrennt, kann niemand vorhersehen, was sie daraus macht. Künstliche Intelligenz ist kein Werkzeug wie ein Pinsel oder eine Kamera, sondern eher wie eine Horde mittelbegabter Kinder. Das Urheberrecht läge also bei der KI, nur kann eine KI kein Urheberrecht haben.
Wir brauchen neue Werkzeuge
Die Entscheidung von Gerichten, dass KI-generierte Werke kein Urheberrecht haben, ist richtig. Die KI lernt, der Mensch beauftragt, die KI erschafft. Nichts davon hat etwas mit Urheberrecht zu tun.
Statt zu sagen „Das fühlt sich falsch an“, müssen wir uns eher fragen: „Was wollen wir fördern?“ Das sind:
- professionelle KI-Anwender wie Jason Allen
- KI-Modelle wie Midjourney, von hochspezialsiert bis allgemein.
- Künstler, die Originalwerke schaffen
Dafür brauchen wir neue rechtliche Werkzeuge.
Für KI-Anwender liegt bereits eine Lösung auf dem Tisch: das Leistungsschutzrecht. Dieses Recht ist eine Art Investitionsschutz bei Werken, hinter denen Aufwand steckt – ganz unabhängig vom Urheberrecht. Es gilt zum Beispiel für Datenbanken oder Fotografien, zukünftig hoffentlich auch für KI-Werke, die mich 600 Prompts gekostet haben.
Komplizierter wird es, die Beziehung zwischen Kreativen und KI-Modellen zu kitten.
Die KI-Gema
In „Das neue Gold im Internet: Menschlichkeit“ habe ich bereits argumentiert, dass zukünftig immer mehr Plattformen zum Datenlieferant für KI-Modelle werden könnten. Dafür muss man allerdings beide Seiten an einen Tisch bringen und das ist gar nicht so einfach.
Gerade kann ich als Buchautor zwar verhindern, dass ChatGPT meine Romane analysiert, allerdings hätte ich davon nichts und ChatGPT würde es nicht stören. Meine Inhalte machen ChatGPT 0,0000000001% schlauer. Selbst wenn ein großer Buchverlag ChatGPT ausperrt, kommt die Maschine nicht ins Stottern. Erst wenn ein Großteil der Kreativwirtschaft das Data Mining verhindert, würden Large Language Modells wie ChatGPT nicht mehr gut funktionieren 2. Allerdings ist die Kreativwirtschaft viel zu schlecht vernetzt, um so eine Aktion zuwege zu bringen. Die Lösung: eine zentrale Verwertungsgesellschaft wie die VG Wort oder die GEMA.
Wäre ich bei so einer Verwertungsgesellschaft eingetragen, müsste mich jedes KI-Modell entlohnen, dass anhand meiner Werke lernt. Und zwar nicht nur einmalig, sondern dauerhaft, basierend auf dem Umsatzerfolg des Modells.
Eine naive Idee? Das haben wahrscheinlich auch viele gesagt, als das Urheberrecht erfunden wurde. Fest steht: um die KI-Kreativwirtschaft in die Moderne zu führen, benötigen wir neue rechtliche Werkzeuge. Das klassische Urheberrecht ist dafür nicht länger geeignet.
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Es gibt eine ganze Reihe dieser Schranken, und sie machen es erst möglich, dass man auch urheberrechtliche Werke zitieren, karrikieren oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit verwenden darf (gut erklärt hier ). Die sogenannte Text- und Data-Mining-Schranke (§ 44b des Urheberrechtsgesetz) erlaubt die vorübergehende Vervielfältigung, wenn das für die automatisierten Analyse notwendig ist, auch im kommerziellen Bereich. ↩︎
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Um aktuelle KI-Modelle wirklich ins Wanken zu bringen, müsste man die Nutzung der Werke rückwirkend verbieten. Es ist unrealistisch, dass es dazu kommt und selbst wenn dürfte es schwer zu überprüfen sein, ob sich die Modellbetreiber daran halten. ↩︎
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